Vorsorgemöglichkeiten

 

Sie haben die Möglichkeiten sich durch eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung und eine Patientenverfügung für eine selbstbestimmte Lebensführung vorzusorgen.

Vorsorgevollmacht

In der Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer Sie später rechtlich vertreten soll, wenn Sie dies nicht mehr selbst können. Eine Vollmacht können Sie an eine Person aus Ihrer Familie oder Ihren Freundeskreis geben; wichtig ist, dass Sie der Person vertrauen.

Die Vorsorgevollmacht wird schriftlich erteilt. Es wird genau benannt, für welche Bereiche die Vollmacht gilt. Die deutsche Sprache erleichtert die Anerkennung und den Gebrauch der Vorsorgevollmacht in Deutschland.

Betreuungsverfügung

Wenn Sie keine Möglichkeit haben, eine Person zu bevollmächtigen, können Sie mit der Betreuungsverfügung richtungsweisende Wünsche für eine mögliche rechtliche Betreuung äußern. Diese werden dann vom Gericht und von einem eingesetzten Betreuer berücksichtigt.

Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung legen Sie Entscheidungen über Behandlungsmaßnahmen am Lebensende fest. Sie äußern sich damit im Voraus dazu, welchen medizinischen Maßnahmen Sie im Falle bestimmter Krankheitsverläufe zustimmen bzw. welche Sie ablehnen. Eine zusätzliche ärztliche Beratung wird unbedingt empfohlen.

Vor Abschluss der hier kurz vorgestellten Vollmachten sollten Sie sich umfangreich beraten lassen.

Wir empfehlen Ihnen, rechtzeitig eine Vorsorgevollmacht auszustellen, solange sie noch selbst bestimmen können!

Ihr Kontakt

 

Fr. Meltem Kesci

Tel.: +49 157 34994258
info@bv-sprint-essen.de